Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Regelung von Konflikten. Die Parteien entscheiden sich freiwillig für eine eigenverantwortliche Bearbeitung ihres Konflikts. Dabei unterstützen eingetragene MediatorInnen nach anerkannten Methoden bei der Suche nach Lösungen für alle Beteiligten. Sie sind allparteilich und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Gegensatz zu anderen Vorgehensweisen geht es in einer Mediation nicht darum, „Schuldige“ zu finden. Die Bedürfnisse der Parteien werden sichtbar und verständlich gemacht. Dadurch wird eine nachhaltige Lösung erleichtert.
(https://www.oebm.at/grundlagen.html)
MediatorInnen helfen Konfliktparteien, Lösungen zu finden, die beide Seiten zufriedenstellen.
(Hartmut Schäffer, Mediation. Die Grundlagen. 2014)
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
(Definition gemäß Zivilrechts-Mediationsgesetz §1 (1))