Prinzipien und Rolle des Mediators
- Allparteilichkeit: Die Mediatorin ist allen MediandInnen gleichermaßen empathisch zugewandt, sie wertet nicht.
- Verschwiegenheit: Informationen, die die Mediatorin in Mediationssitzungen, bei Erstgesprächen via Telefon oder in Einzelgesprächen erfährt, werden nicht weitergegeben oder gegenüber anderen erwähnt. Die Mediatorin unterliegt der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Zivilrechts-Mediationsgesetz §18. Diese gilt auch über die Beendigung der Mediation hinaus und vor Gerichten und Behörden.
- Verantwortung für den Ver- und Ablauf der Mediation: Die Mediatorin ist dafür verantwortlich, mit den Medianden die Rahmenbedingungen festzulegen, den Kommunikationsverlauf zu leiten, mit mediativen Techniken die Klarheit über Inhalte und den Perspektivenwechsel bei den Medianden zu fördern und dadurch eine konstruktive Gesprächsbasis zu schaffen, in welcher kooperative Lösungen möglich sind.